Bis zu 50.000 Euro Zwangsgeld: Erste Gemeinde in Deutschland verbietet Katzen den Freigang

Die Gemeinde Walldorf im Rhein-Neckarkreis hat einen Knallhart-Lockdown für Freigänger-Katzen verhängt. Werden Stubentiger draußen erwischt, droht ihren Haltern ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Nachricht liest sich wie ein schlechter Scherz: Das Landratsamt im Rhein-Neckarkreis will Anwohner zur Not mit der Verhängung eines saftigen Zwangsgeldes dazu bewegen, ihre Stubentiger im Sommer über drinnen zu behalten.

Der Grund ist eine bedrohte Vogelart, doch sogar der Tierschutzbund findet: Diese Maßnahme geht eindeutig zu weit!

Geht es nach dem Willen des Amtes, dürfen Katzen bis einschließlich Ende August nicht mehr alleine vor die Tür gelassen werden.

Um die inzwischen selten gewordene Haubenlerche zu schützen, wurde sogar eine so genannte Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt bis 2025, jeweils in den Monaten von April bis August.

Kritik am Katzen-Lockdown wies das zuständige Amt mit Verweis auf die besonders prekäre Situation der Haubenlerche zurück: Die Lage sei Ernst, es ginge inzwischen um jeden Jungvogel.

Jetzt hat sich auch die Tierschutzbeauftragte des Landes, Julia Stubenbord, zum Fall geäußert. Der Frankfurter Tageszeitung erklärt sie:

„Es ist sehr kritisch, Katzen länger einzusperren. Das bedeutet erheblichen Stress und Leid, wenn man den Freigang völlig beschneidet.“

Die regionale Rhein-Neckar-Zeitung lässt den Vorsitzenden des Tierschutzvereins Walldorf/Wiesloch, Volker Stutz, in einem Artikel zum Katzen-Erlass zu Wort kommen. Auch er sieht den Lockdown kritisch. Im Artikel fordert er die Leserinnen und Leser dazu auf, Ruhe zu bewahren – man werde alles geben, um die unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.

Katzenhalter sollen ihre Tiere an der Leine Gassi führen

Katzenhalter, die sich über das Ausgehverbot ihrer Tiere hinwegsetzen, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 500 bis 50.000 Euro. Wer seiner Katze Freigang ermöglichen wolle, könne jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Möglich sei die Erteilung allerdings nur, wenn Halter zuvor nachweisen könnten, dass ihre Tiere nicht in entsprechenden Vogelschutzgebieten unterwegs sind. Dazu müsste ein GPS-Halsband die entsprechenden Bewegungsdaten aufzeichnen, die anschließend dem Amt zur Verfügung gestellt werden müssten.

Damit Katzen in Walldorf auch in den Sommermonaten frische Luft bekommen können, rät das Amt zum Gassigehen mit Katze, doch auch hier gibt es bereits erste Einschränkungen: Länger 2 Meter dürfe die entsprechende Leine nämlich nicht sein, heißt es in einer aktuellen Mitteilung.

Der Landestierschutzverband hält die Forderungen des Landkreises indes für „absolut realitätsfern“. Er verweist außerdem nachdrücklich darauf, dass der Rückgang von bestimmten Vogelarten in erster Linie auf das Werk des Menschen zurückzuführen sei:

„Der negative Einfluss von Katzen auf die Bestände von Singvögeln ist umstritten und für die Haubenlerche in Walldorf nach unserer Kenntnis bisher auch gar nicht nachgewiesen.“

Der Naturschutzbund „nabu“ hingegen verteidigt den Sommer-Lockdown für Katzen zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche. Dass der Vogel im Rhein-Neckarkreis großflächig ausgestorben sei, liege zwar nicht allein an freilaufenden Katzen, sie stellten jedoch einen zusätzlichen, negativen Faktor dar.


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