Wiesloch-Walldorf ist der Name eines deutschen Stadtteils, der aktuell um die Welt geht: Katzen dürfen dort seit diesem Sommer nicht mehr ohne Aufsicht die Wohnung oder das Haus ihrer Halter verlassen! Ein Tierschutzverein aus der Region zieht nun erste Konsequenzen aus dem Ausgeh-Verbot für Stubentiger.
Es gehe um den dringenden Schutz einer seltenen Vogelart, erklärt das zuständige Landratsamt Rhein-Neckar die drastische Maßnahme für Freigänger-Katzen. Wer als Halter den Katzen-Lockdown missachtet, muss mit einem empfindlichen Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Wiesloch-Walldorf im Rhein-Neckar Kreis soll die selten gewordene Haubenlerche leben. Nachgewiesen werden konnte das laut Auskunft von Tierschützern bisher noch nicht. Das mutmaßliche Vorhandensein des Vogels genügt dem zuständigen Amt aber offenbar, um Stubentiger pro forma 24 Stunden am Tag unter Hausarrest zu stellen.
Der Tierschutzverein Wiesloch-Walldorf hat am Wochenende auf das Verbot reagiert: Katzen, so heißt es in der aktuellen Mitteilung des Vereins, würden aus Gründen des Tierschutzes vorerst nicht mehr an Interessierte in dem betroffenen Gebiet vermittelt werden können.
Der Verein fürchtet dabei nicht nur um das Seelenheil der eingesperrten Stubentiger, er sieht durch die konkrete Umsetzung des Verbots sogar das Leben der betroffenen Tiere in Gefahr:
„Die Gefahr, dass die Tiere der jetzigen Zwangsmaßnahme ausgesetzt werden, evtl. auch durch Ausweitung der Allgemeinverfügung zu Schaden kommen könnten, ist uns zu groß. Weiterhin werden laut Bericht des beauftragten Umweltbüros auch in diesem Jahr Elstern und Füchse bejagt sowie Lebendfallen aufgestellt, in die auch freilaufende Katzen oder andere Tierarten geraten können. Inwieweit die Bejagung dann auch auf Katzen ausgedehnt werden könnte, wenn die wie auch immer gearteten Kontrollmechanismen nicht greifen, kann man aufgrund des bisherigen Verhaltens der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausschließen.“
Der Vorsitzende des Vereins, Volker Stutz, appelliert an die Bürger in der betroffenen Region, sich unter den aktuellen Bedingungen auch keine Katzen aus anderen Quellen zu beschaffen. Aktuell kläre der Verein mit Unterstützung von Fachanwälten, inwieweit das Ausgeh-Verbot für Katzen tatsächlich zulässig ist, heißt es auf der Website.
Man sei bemüht, eine für alle Parteien vernünftige Lösung zu finden. Bis dahin ist die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde Rhein-Neckar-Kreis gültig. Für Katzenhalter bedeutet es, dass sie ihre Tiere bis September nicht mehr allein vor die Tür lassen dürfen.
Bestand haben soll die allgemeine Verfügung vorerst bis 2025, jeweils in den Monaten April bis September.
Autor und PR-Fachmann / Spezialgebiet: Alles über Katzen / Hier, um der Weltherrschaft der Katzen zu dienen / Im Nebenjob Pamperswechsler / kommt aus Köln.
Samuel schreiben: redaktion (ät) cat-news.net