Freigang unter Auflagen: Wo Katzen ab sofort elektronische Pfotenfesseln tragen müssen

Jeder Pfotentritt ihrer Katzen muss elektronisch überwacht werden, andernfalls droht den Haltern ein Bußgeld: In Wiesloch-Walldorf, Deutschlands erster Gemeinde mit „totalem Katzenlockdown“, haben jetzt zwei Familien eine Ausnahmegenehmigung für ihre Tiere vor Gericht erstritten. Vom Radar der Vogelschützer sind sie damit nicht.

Die kleine Gemeinde Wiesloch-Walldorf im beschaulichen Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) dürfte mittlerweile deutschlandweit bekannt sein. Weil das dortige Landratsamt den Bestand der selten gewordenen, und daher vom Aussterben bedrohten, Haubenlerche in Gefahr sieht, dürfen Katzen von April bis August per Verordnung das Haus nicht verlassen.

Gesichtet wurde der seltene Vogel laut Tierschützern bis dato zwar allenfalls vereinzelt, doch das scheint die Verantwortlichen in ihrer Sorge um die Vogelwelt wenig zu stören.

Nicht alle Anwohner sind offenbar gewillt, die Verordnung widerspruchslos hinzunehmen. Zwei Familien haben jetzt vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung für ihre Tiere erkämpft und ihnen damit den Weg in die Freiheit vorerst wieder geöffnet! Das Gericht stellte für dieses Entgegenkommen jedoch eine besondere Bedingung: Die Katzen müssen eine elektronische Pfotenfessel tragen, sobald sie das Haus verlassen.

Dass Gemeinden den Freigang von Katzen reglementieren, ist nicht neu. Immer mehr Landkreise haben in den vergangenen Jahren so genannte Katzenschutzverordnung erlassen, deren Bestimmungen jedoch lokal recht unterschiedlich gehandhabt werden. So müssen Katzen in Berlin etwa geimpft, gechippt und registriert sein, für Katzen in Thüringen hingegen reicht die Kastration.

Ein „totaler Katzen-Lockdown“, wie jetzt in Wiesloch-Walldorf, ist in Deutschland bisher jedoch einzigartig!


Weiterlesen: Katzenschutzverordnung: Muss ich mein Tier chippen lassen? Diese Regeln gelten in deinem Bundesland!


Gemeinde macht Ernst: Erste Katzenhalter erhalten Bußgelder für illegalen Freigang ihrer Haustiere

Wie die BILD-Zeitung berichtete, wurden bereits mehrere Katzenhalter vom örtlichen Ordnungsamt zu Bußgeldern in Höhe von je 500 Euro für den unerlaubten Freigang ihrer Haustiere verdonnert. In dem Bericht lässt die Zeitung eine Anwohnerin zu Wort kommen, bei deren Schilderungen sich einem durchaus die Haare sträuben:

„Sie fotografieren die Katzen und ordnen sie dann den Besitzern zu.“

Wer genau sich da in Wiesloch-Walldorf auf die Lauer legt um Katzen zu fotografieren, ist nicht genau bekannt – vermutet wird, dass eine Privatfirma von der Gemeinde beauftragt worden ist, möglich ist aber auch, dass es sich um Privatleute handelt.

Auch die Halter der beiden Katzen mit Ausnahmegenehmigung sind dabei noch nicht vollständig aus der Schusslinie der Vogelschützer: Die durch den GPS-Sender erfassten Daten müssen nämlich regelmäßig an die untere Naturschutzbehörde übermittelt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Tiere nicht in das Gebiet vordringen, in dem die seltene Haubenlerche vermutet wird.

Funktioniert die Übertragung aus irgendeinem Grund aber nicht, kann das Gericht die Ausnahmegenehmigung jederzeit wieder zurücknehmen.

Tierschützer sehen Seelenheil eingesperrter Katzen in Gefahr

Als einer der ersten hat der Tierschutzverein Wiesloch-Walldorf die Ausgangssperre für Katzen kritisiert: Katzen, so heißt es in einer Pressmitteilung des Vereins, würden aus Gründen des Tierschutzes vorerst nicht mehr im Ort vermittelt werden.

Der Vorsitzende des Vereins, Volker Stutz, appelliert an die Bürger in der betroffenen Region, sich unter den aktuellen Bedingungen auch keine Katzen aus anderen Quellen zu beschaffen. Der Deutsche Tierschutzbund hat derweil ein Gutachten erstellen lassen, das die grundsätzliche Verhältnismäßigkeit des Ausgehverbots stark in Zweifel stellt.

Unter anderem wird darin kritisiert, dass die Gemeinde in dem möglichen Revier der Haubenlerche in der Vergangenheit diverse Bauvorhaben genehmigt hatte. Für den Rückgang der Bodenbrüter in der Region wäre eine zu dichte Besiedelung des Gebiets eher ursächlich, als wildernde Katzen, argumentieren die Katzenfreunde.

Wir sind gespannt, wie sich die Geschichte weiter entwickelt und halten euch hier selbstverständlich auch weiterhin auf dem Laufenden! Falls ihr selber von dem bizarren Erlass gegen eure Katzen betroffen seid, könnt ihr uns eine E-Mail an redaktion(ät)cat-news.net senden.


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