Gnadentod, nur weil niemand sie will? Auf Mallorca und seinen angrenzenden Nachbarinseln war das bisher gängige Praxis. Jetzt wurde die Euthanasie für nicht vermittelbare Katzen und Hunde von der Regierung offiziell verboten! Das neue Gesetz ist pünktlich zum diesjährigen Welttierschutztag in Kraft getreten.
Hunde und Katzen, die in einem mallorquinischen Tierheim landeten, mussten bis kürzlich innerhalb einer eng gesteckten Frist von nur wenigen Wochen an einen neuen Besitzer vermittelt werden.
Wurde diese Frist überschritten, konnte ein Tierarzt ihre Einschläferung anordnen – auch bei jungen und vollständig gesunden Tieren.
Die Balearen-Regierung hat jetzt entschieden, dass Tierheimtiere in Zukunft nur noch aus medizinischen Gründen eingeschläfert werden dürfen. Tierschutzinitiativen hatten ein Verbot der grausamen Praxis seit Jahren gefordert.
Wie die Regierung die Versorgung der zahlreichen Heimtiere künftig sicherstellen will, ist indes noch vollständig unklar. Die Adoption von Tieren aus dem Heim solle aber in Zukunft erleichtert werden, berichtet die ‚Mallorca Zeitung‘.
Situation in deutschen Tierheimen
Die Tierheimordnung des deutschen Tierschutzbundes regelt, in welchen Fällen Tierheimtiere eingeschläfert werden dürfen. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet das Töten von Tieren ohne triftigen Anlass. Ist ein Tier schwer erkrankt, kann eine Kommission aus Tierärzten und Tierheimmitarbeitern über seine Einschläferung entscheiden.
Jedoch: Auch die Unvermittelbarkeit eines Tieres kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschläferung legitimieren, etwa wenn die Ursache in einer Verhaltensstörung begründet ist.
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