Flugverbot: Diese 5 Katzenrassen dürfen seit dem 01. Januar nicht mehr fliegen

lufthansa katzen

Die größte deutsche Fluggesellschaft verbietet seit dem 01. Januar die Mitnahme von Katzen einer bestimmten Rasse – das gilt auch für Mischlinge dieser Züchtungen. Auch viele Hunderassen sind vom Flugverbot betroffen.

Aus Gründen des Tier- und Artenschutzes verbietet die Deutsche Lufthansa sei dem 01. Januar die Mitnahme bestimmter Rassekatzen. Dies betrifft vor allem solche mit besonders kurzen Nasen, doch auch Katzen wie Britisch Kurzhaar und Faltohrkatzen werden künftig nicht mehr transportiert (vollständige Liste siehe unten).

Bereits erfolgte Buchungen, auch über den 01. Januar hinaus, behielten jedoch ihre Gültigkeit. Das erklärt die Fluggesellschaft in einer Pressemitteilung. Das Flugverbot wird von der Lufthansa folgendermaßen begründet:

„Hunde und Katzen, die zu den stumpfnasigen Rassen gehören, haben anatomisch bedingt verengte Luftwege und damit einhergehend Atemnot. Der durch den Transport verursachte Stress oder hohe Temperaturen an Abflug-, Transfer- oder Zielflughafen können zu Kreislaufproblemen und damit verstärkter Atemnot führen. Ihr Tier kann dadurch ernsthafte gesundheitliche Schäden erleiden oder sogar während der Reise versterben.“

 

Das sind die betroffenen Katzenrassen:

  • Britische Kurzhaarkatze
  • Exotic Shorthair
  • Himalaya Katze
  • Persische Katze
  • Schottische Faltohrkatze

 

Umfassendes Flugverbot für Hunderassen

Die Liste der betroffenen Hunderassen ist noch einmal deutlich umfänglicher, als die für Katzen. Das Verbot reicht von besonders kleinen Rassen, bis hin zu Kampfhunden:

  • Affenpinscher
  • Bull Dog (alle Rassen außer American Bull Dog)
  • Mops (alle Rassen)
  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Boston Terrier
  • Boxer
  • Brussels Grifffin
  • Bull Mastiff
  • Bullterrier
  • Chow Chow
  • Englischer Toy Spaniel
  • Japanese Chin
  • Japanese Spaniel
  • Lhaso Apso
  • Pekinese
  • Pit Bull
  • Shar Peo
  • Shih Tzu
  • Staffordshire Bullterrier

Ob Hund oder Katze: Das Verbot der Mitnahme gilt auch für Mischlinge der aufgeführten Rassetiere. Wer nach dem 01. Januar einen Flug bucht und ein solches Tier mitnehmen will, muss entweder auf ein anderes Flugunternehmen ausweichen, oder eine separate Flugbuchung über die Lufthansa Cargo einplanen. Die Tochtergesellschaft der Lufthansa hat sich auf den Ferntransport von Tieren spezialisiert.

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Datum: 17.01.2020

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