Herr G. aus der Nähe von Berlin ist Jäger und er hat offenbar große Freude daran, auf Katzen zu schießen. Darauf lässt zumindest ein provokanter Facebook-Post schließen, der G. nun jedoch zum Verhängnis wurde.
In dem Beitrag hatte G. damit geprahlt, allein in diesem Jahr bereits 28 Katzen getötet zu haben, Grund: Die Tiere hätten seiner Meinung nach in der heimischen Natur einfach nichts zu suchen.
Das hatte der passionierte Jäger unter einem Beitrag der Seite „Bürgerinitiative Pro Fuchs Hessen“ als Kommentar von sich gegeben. Auf der Seite der Bürgerinitiative war Mitte des Monats über das Thema Freigänger-Katzen heftig diskutiert worden.
Jetzt hat der Arbeitgeber von G., ein Freizeitbad in Brandenburg, in dem der Mann in Führungsverantwortung tätig gewesen sein soll, Wind von dem geschmacklosen Kommentar bekommen – und promt reagiert: Der Kollege sei bis auf Weiteres freigestellt.
In einer Mitteilung der Geschäftsführung auf Facebook heißt es:
„Die Geschäftsführung (…) distanziert sich auf das Äußerste von dem veröffentlichtem Post dieser Führungskraft(…) Vorübergehend und bis zur finalen Klärung ist dieser Mitarbeiter, auch zu seinem privaten Schutz, von der Arbeit freigestellt“
Ein Grund dürfte wohl auch die bewusst provokant gewählte Wortwahl gewesen sein, der G. sich in seinem Kommentar bedient hat. Die Tiere habe er „umgesiedelt“, schreibt er, und zwar in den Katzenhimmel:
„Katzen als so genannte Freigänger herumlaufen zu lassen ist einfach nur unverantwortlich. Katzen sind in der Natur- und Kulturlandschaft die absolute Pest (…) Natürlich bin ich mir bewusst, dass man mit Katzenfreunden über so ein Thema absolut nicht diskutieren kann (…) Katzen haben in unserer Landschaft einfach nichts verloren. Dieses Jahr habe ich schon 28 Katzen umgesiedelt – in den Katzenhimmel“
*Screenshot entfernt
Bis kürzlich hatte G. ein öffentliches Profil in dem sozialen Netzwerk. Dort hatte er, so die Tierschützer, auch seinen Arbeitgeber vermerkt.
Inzwischen hat der Jäger seine sozialen Profile scheinbar gelöscht. Auch der geschmacklose Kommentar ist bei der „Bürgerinitiative Pro Fuchs Hessen“ nicht mehr zu finden.
Waidmämmer stehen zu ihrem Kameraden
Im Internet haben der Facebook-Kommentar und dessen Folgen mittlerweile für einige Furore gesorgt – nicht nur unter Tierschützern, sondern auch in der Jäger-Community.
In dem Forum des Jagd-Magazins ‚Wild und Hund‘ etwa ist man einhellig der Meinung, dass G. keinen Fehler begangen habe und sein Handeln vom Jagdrecht im Land Brandenburg überdies ausdrücklich geschützt sei.
Für das nächste Mal empfiehlt man dem bis auf Weiteres geschassten Mitarbeiter allerdings zu mehr Zurückhaltung:
„Und für’s nächste Mal empfehle ich 3x den 19. Buchstaben. Aber wird er schon selber drauf gekommen sein, mittlerweile“
Der 19. Buchstabe ist der Buchstabe S. Im Jägerjargon steht SSS für „Schießen, Schaufeln, Schweigen“.
Freilaufende Katzen: Dürfen Jäger sie wirklich erschießen?
Das Jagdrecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und abhängig von der jeweiligen Gesetzgebung des Bundeslandes, in dem ein Jäger die Jagd ausübt.
In Bayern dürfen Jäger solche Katzen schießen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Haus entfernt in der Natur aufhalten. In Brandenburg hingegen beträgt die Distanz nur 200 Meter.
Ganz untersagt ist der Abschuss von Freigänger Katzen im Saarland und in Nordrhein-Westfalen.
Datum: 25.08.2020
Zusätzliche Quellen:
Berliner Kurier: Tierschützer gegen Spaßbad: Hat er 28 Katzen erschossen?
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