Verrückte Justiz?! Katze als Täterin in Ingolstadt vor Gericht geladen

Ist schon wieder 1. April? Leider nein, denn die folgende Geschichte hat sich heute tatsächlich so an einem Gericht im bayerischen Ingolstadt zugetragen. Worum geht’s? Eine Katze soll Anfang Januar eine Spaziergängerin unvermittelt angegriffen und ins Bein gebissen haben. Die Frau erstattete Anzeige. Vorgeladen wurde aber keinesfalls nur ihr Frauchen, auch die „Täterin“ sollte sich vor Gericht für ihre Tat verantworten.

 

Es sei wohl „das aufregendste Ereignis ihres Tierlebens“, befand die vorsitzende Richterin zum Auftakt des Prozesses. Weshalb sie dort sein musste, dürfte dem Tier wohl nicht bewusst gewesen sein. Auch an die angebliche Tat dürfte sich die beschuldigte Katze eher nicht mehr erinnert haben. Dafür erinnerte sich die Klägerin umso mehr.

Schon öfter sei ihr die Nachbarskatze beim allabendlichen Spaziergang auf den Fersen gewesen, habe sie regelrecht verfolgt. Eines Tages habe das Tier dann unvermittelt zu einem Angriff angesetzt und der Geschädigten ins Bein gebissen. Die Wunde entzündete sich, mehrere Arztbesuche waren nötig, es musste genäht und wieder geöffnet werden. Eine Narbe werde ihr wohl für immer bleiben, vermutete die Klägerin.

Richterin erkundigt sich mehrfach nach dem Befinden der Katze

Die Katze wartete zusammen mit dem Lebensgefährten des Frauchens vor dem Gerichtssaal in einer Transportbox. Eine Decke sollte sie vor den neugierigen Blicken der Prozessbeobachter schützen. Mehrfach erkundigte sich die vorsitzende Richterin, ob es dem Tier draußen gut ginge. Dies sei wichtig, schließlich sei sie ohnehin wohl sehr aufgeregt am heutigen Tag.

Bevor die Katze in den Gerichtssaal geholt werden konnte, endete die Angelegenheit für beide Parteien in einem Vergleich. Die Beschuldigte erklärte sich bereit, 2.700 Euro an die Geschädigte zu zahlen. In der Summe inbegriffen sind die Behandlungskosten für den Arzt, Schmerzensgeld und Kosten für mögliche weitere Behandlungen in der Zukunft.

Tiere sind in Gerichtssälen eigentlich verboten

Ursprünglich war geplant, dass die Katze in einer Art Gegenüberstellung in den Gerichtssaal dazu geholt werden sollte. Dies hätte eine absolute Ausnahme dargestellt, da Tiere in deutschen Gerichtssälen eigentlich verboten sind. Weil es aber zu einer zügigen Einigung kam, verzichtete die Richterin darauf. Zur Erheiterung der Zuhörer erklärte sie, der Vorteil dieses Prozesses sei, „dass ich eine Katze nicht belehren muss“.

Schließlich hatte sie aber doch noch wissen wollen, woher die Klägerin sicher seien könnte, dass es sich ausgerechnet um die Katze der Beschuldigten handelte, die sie an dem Januarabend gebissen habe. Es seien nachts doch alle Katzen grau. Das Tier habe sie eindeutig an seiner Fellzeichnung erkennen können, antwortete die Klägerin.

via Donaukurier.de

Foto: Symbolbild

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