Das Berliner Verwaltungsgericht könnte heute ein Grundsatzurteil zur Zucht von Canadian-Sphinx-Katzen fällen. Im vorliegenden Fall soll Jacqueline L. aus Spandau die Zucht der Tiere verboten werden. Doch die Nacktkatzen-Liebhaberin wehrt sich.
Der Tagesspiegel berichtet heute über eine für heute Nachmittag anstehende Gerichtsverhandlung. Aus Gründen des Tierschutzes soll Jacqueline L. die Zucht von Canadian-Sphinx-Katzen verboten werden.
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirksamts Spandau hat ihr die weitere Zucht untersagt und fordert deshalb die Kastration ihres Canadian-Sphinx-Katers Willi.
Verbotene Qualzucht?
Heute um 14 Uhr verhandelt die Tierschutzkammer des Berliner Verwaltungsgerichtes über den Fall. Entschieden werden solle laut Tagesspiegel, ob die Rasse Canadian-Sphinx die Kritierien für eine Qualzucht erfüllt. Qualzuchten sind laut Tierschutzgesetz verboten.
Im Fall von Nacktkatzen handelt es sich nach gängiger Meinung unter verantwortungsvollen Züchtern dann um Qualzucht, wenn den Tieren die Tast- und Schnurrhaare fehlen. Das deutsche Tierschutzgesetz, §11b, wird bisher auf die gleiche Weise interpretiert.
Ein Urteil wird nach Angaben des Gerichts noch für heute erwartet.
UPDATE I: In diversen Katzengruppen auf Facebook ist die Züchterin Jacqueline L. offenbar keine Unbekannte. Nach unserer Berichterstattung wurde der Vorwurf laut, dass ihr Kater Willi an einer chronischen Herzkrankheit – mutmaßlich ausgelöst durch unsachgemäße Zucht – leidet. Der Tagesspiegel-Bericht thematisiert die Erkrankung nicht, weshalb wir die Aussage bis zur Urteilsverkündung nur als Vermutung verbreiten möchten.
UPDATE II: Soeben ist das Urteil vom Spandauer Verwaltungsgericht veröffentlicht worden. Demnach muss Jacqueline L. Kater Willi kastrieren lassen. Der Nacktkater hat in der Vergangenheit bereits drei Mal für Nachwuchs gesorgt. Jacqueline L. ist nach dem Urteil in Berufung gegangen. Das Gericht ließ diese wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu. Der Streit geht also in die nächste Runde.
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