Aus Thüringen sind in dieser Woche katzenfreundliche Vorstöße zu vermelden: Als erstes Bundesland hat Thüringen eine Gesetzesnovelle im Landtag beraten die vorsieht, dass „wildernde Katzen“ nur noch „im Ausnahemfall und mit Genehmigung“ von Jägern geschossen werden dürfen. Kaum wurde diese im Landtag eingebracht, regt sich auch schon Widerstand dagegen – sogar von Seiten der Sozialdemoktaten (SPD).
Jäger in Thüringen könnten in Zukunft herbe Einschränkungen beim Abschuss von angeblich wildernden Katzen erwarten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag im Landtag in der Landeshauptstadt Erfurft diskutiert. Für die Jägerschaft in ganz Deutschland wären derartige Einschränkungen vollkommen neu.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass „wildernde Haustiere“ grundsätzlich nur noch ab 500 Meter Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude gejagt werden dürfen. Vogelfreunde hingegen befürworten den Abschuss von freilaufenden Katzen seit Jahren, denn nur durch den beherzten Eingriff der Jägerschaft ließe sich der Bestand der Tiere nachhaltig schützen.
Tatsächlich ist der größte Feind des Wildvogels aber der Mensch: Fehlender Lebensraum zum Brüten, Nahrungsmangel und Ackergifte werden beispielsweise vom Umweltinstitut München als Top 3 Gründe für das Vogelsterben in einem Dossier benannt. Konkret heißt es darin:
„Stabile Populationen halten vieles aus (…) Die andauernde und großflächige Zerstörung der Lebensgrundlagen aber lässt sich nicht kompensieren (…) Faktoren, die einzelne Tiere töten, sind daher anders zu bewerten als die oben genannten Gründe für das Vogelsterben. Solche Gründe sind zum Beispiel (…) Katzen, die von Menschen umsorgt werden (…)“
„Das ist schlichtweg unpraktikabel“
Kritik an der Novelle im Thüringer Landtag kam nicht nur von der Opposition, sondern auch von der SPD. Es sei von einigen Kommunen in Thüringen an die Fraktion herangetragen worden, dass der Beschluss nicht praktikabel sei. So sagte der Abgeordnete Oskar Helmich etwa:
„Ich frage mich, welche Tierschützer das sein sollen, die den Wert einer wildernden Katze höher einstufen, als den Wert von zahlreichen Vögeln, welche von dieser Katze erlegt werden“
Auch die Fraktionen der CDU sowie der AfD benannten den Beschluss als nicht durchführbar. Eine Erklärung, weshalb genau das so sein sollte, blieben sie in der Sitzung des Landtages schuldig.
Der Etnwurf liegt nun dem Landwirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung vor.
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