Vier Katzen wurden im Landkreis Hof von einem Unbekannten verletzt. Eine davon so schwer, dass sie kurze Zeit später verstarb. Um anderen Tieren ein ähnliches Schicksal zu ersparen, setzt die Tierrechtsorganisation ‚PETA‘ jetzt eine Belohnung zur Ergreifung des Täters aus. Auch die Polizei ist auf der Suche.
Eine Katze kam mit einer ausgekugelten Hüfte und Verletzungen an Kopf und Bein davon. Einem Kater musste nach dem Angriff durch den Tierquäler der Schwanz amputiert werden. Eine Katze wurde so schwer verletzt, dass sie schließlich verstarb.
Wie die bayerische Polizei bereits am Samstag mitteilte, hat ein Unbekannter in der Zeit vom 5. bis zum 19. Juni im Ort Wüstenselbitz (Landkreis Hof) insgesamt vier Katzen zum Teil erheblich verletzt.
Bereits am 5. Juni fand eine Katzenhalterin in Wüstenselbitz ihren vermissten Kater blutend im Garten ihrer Nachbarin wieder. Ein Arzt musste das Tier in einer Tierklinik an Kopf und Schwanz operieren. Der Schwanz war schließlich nicht mehr zu retten und konnte nur noch amputiert werden.
Wer ist der unbekannte Tierquäler im bayerischen Landkreis Hof?
Nach Angaben der Polizei befindet sich das Tier nach wie vor in der Klinik. Ein ähnlicher Fall dann nur wenige Tage später: Am vergangenen Mittwoch: Eine 55 Jahre alte Frau findet ihre Katze im Garten, ebenfalls blutend. Allem Anschein nach wurde sie durch eine Schlinge am Bein verletzt. Der Tierarzt musste der Katze abgeschabtes Fleisch wieder annähen. Außerdem war die Hüfte des Tieres ausgekugelt.
Als die Beamten am Ort des Geschehens die Anzeige aufnahmen berichtete die Frau, dass erst kürzlich zwei weitere Katzen in der Nachbarschaft verletzt aufgefunden wurden – eine davon so schwer, dass sie an den Verletzungen starb.
Die genauen Tatumstände sind der Polizei bisher unbekannt. Hinweise auf den Katzen-Quäler in Wüstenselbitz nimmt die Polizei Münchberg unter Tel. (0 92 51) 87 00 40 entgegen.
‚PETA‘ setzt 1.000 Belohnung zur Ergreifung des Täters aus
„Bitte helfen Sie mit, diese Vorfälle aufzuklären“, sagt Judith Pein, Sprecherin von PETA. Sollte tatsächlich ein Tierquäler die Katzen malträtiert haben, so müsse er überführt und zur Rechenschaft gezogen werden.
„Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer wehrlose Tiere aus Spaß quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“
Seit Jahren warnt die Tierrechtsorganisation vor Zusammenhängen zwischen Tierquälerei und Gewaltdelikten an Menschen. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte seien sich einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit benötigen. 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter hätten zuvor bereits Tiere gequält.
P.S.: Auf Cat-News berichten wir normalerweise nicht über Tierquälerei. Weil der Täter aber noch nicht gefasst ist, möchten wir einerseits Katzenhalter in Bayern warnen und andererseits eine mögliche Ergreifung des Tierquälers unterstützen.
Foto: Symbolbild
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