Katzenschutzverordnung in Berlin: Das gilt ab sofort für unsere Hauptstadtkatzen

Katzenhalter aus Berlin dürfen ihre Lieblinge bald nur noch unter bestimmten Voraussetzungen frei herumlaufen lassen. Wer die neuen Vorschriften verletzt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.

In der Hauptstadt müssen Katzen und Kater in Zukunft kastriert sein, wenn sie raus dürfen. Die Tiere müssen außerdem gekennzeichnet und per Microchip zentral registriert sein. So hat es der Berliner Senat in Anlehnung an eine Beschlussvorlage von Dirk Behrendt (Die Grünen) gestern entschieden.

In Kraft tritt die neue Verordnung, die Teil des rot-rot-grünen Koalitionsvertrag ist, jedoch erst in 12 Monaten. Das neue Regelwerk soll das Leid freilebender Katzen verringern und Fortpflanzungsketten unterbrechen werden. Das teilt ein Sprecher der Justizverwaltung mit.

Katzenschutzverordnung sieht verpflichtende Implantierung von Microchips vor

Die Kennzeichnung von Katzen soll ab Mai 2022 dann nur noch ausschließlich über die Implantierung eines Microchips möglich sein. Die ausschließliche Kennzeichnung über die Tätowierung einer Nummer im Ohr der Tiere ist damit nicht mehr zulässig.

Katzenhalter sind außerdem verpflichtet, ihre Tiere einer Kastration zu unterziehen. Die zuständige Behörde hat zufällige Kontrollen angekündigt. Halter, die der Pflicht zur Unfruchtbarmachung nicht nachkommen, müssten mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen, heißt es.

Das Land Berlin ist in Sachen Katzenschutzverordnung ein Nachzügler. Ähnliche Verordnungen existieren in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen schon seit längerem.

Tierschutzverein begrüßt die Katzenschutzverordnung

Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) begrüßt die neue Verordnung für die Hauptstadt. Die Sprecherin Annette Rost sagte gegenüber dem Regionalsender rbb:

„Mit der Kastrierungspflicht kann das Leid von Straßenkatzen gemindert werden“.

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