Gericht entscheidet: Sind Fahrer verpflichtet, nach Katze unter parkendem Auto zu sehen?

Sind Autofahrer dazu verpflichtet vor dem Antritt einer Fahrt nachzusehen, ob sich möglicherweise eine Katze unter ihrem Fahrzeug versteckt hat? Über diese Frage hatte in der vorigen Woche das Landgericht in Krefeld zu entscheiden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mann sein Firmenfahrzeug mit Anhänger in einer Spielstraße geparkt, um einen dort ansässigen Kunden zu besuchen. Während des Besuchs schlich sich die Katze einer Anwohnerin unter das Auto. Der Mann hatte die Katze unter dem Fahrzeug nicht bemerkt – und fuhr los.

Bei der Anfahrt wurde das Tier verletzt, so dass es umgehend in einer Tierklinik behandelt werden musste, Kostenpunkt: 2337 Euro!

Die Summe für die tierärztliche Behandlung wollte die Katzenhalterin von dem Mann erstattet haben. Das Gericht gab ihr auch in erster Instanz Recht, doch der Geschäftsmann legte Berufung ein.

Richter: Freilaufende Katzen sind selbstständig und unberechenbar

Das Landgericht wies die Klage der Katzenhalterin im Berufungsverfahren ab. Als Grund nannte der Richter die so genannte Tiergefahr. Aus ihr ließe sich ableiten, dass freilaufende Katzen selbstständig und unberechenbar – gemäß ihrer Natur –  agierten.

Grundsätzlich müssten Autofahrer daher nicht vor dem Start ihres Fahrzeugs zuerst nachsehen, ob sich möglicherweise eine Katze unter ihrem Fahrzeug befindet. 

Vielmehr dürfe die Halterin des Tieres ihre Katze nicht einfach so draußen frei herumlaufen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung weiterhin. Während sie sich in der Zeit des Freigangs nicht pflichtgemäß um ihr Tier kümmern könnte, dürfe sie nicht erwarten, dass diese Aufgabe von Fremden übernommen werde.

Datum: 12.08.2020 / Symbolfoto: Ivan Radic / CC-By-2.0

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