Wenn Kinder oder Tiere in Gefahr sind, setzt bei vielen Menschen der Instinkt ein und der Verstand aus. So ging es einem 27 Jahre alten Katzenhalter am Wochenende, der nun seinen Führerschein los ist.
Weil er so schnell wie möglich zu seiner kranken Katze wollte, drückte ein 27-Jähriger aus Tirol kräftig auf das Gaspedal: Geblitzt wurde der Mann mit 176 km/h, obwohl auf dem Straßenabschnitt der Inntalautobahn (A12) zwischen Wattens und Hall in Tirol (Österreich) nur 100 km/h erlaubt waren.
Als die Polizei die rasante Fahrt kurz daraufhin stoppte, gab der Mann zur Auskunft so schnell wie möglich nach Hause zu seiner kranken Katze gewollt zu haben. Die Beamten konnte die Erklärung für das zu schnelle Tempo offenbar nicht überzeugen:
Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und noch an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen, Begründung: Er habe Sicherheitsabstände zu vorausfahrenden Autos teilweise deutlich unterschritten, heißt es in der Pressemitteilung. Schnee und Schneematsch hätten in der Situation eine zusätzliche Gefährdung bedeutet.
Die Entschuldigung, er habe zu seiner kranken Katze gewollt, ließ die Polizei nicht gelten: Der Mann wurde bei der zuständigen Behörde angezeigt, ihm droht nun ein Bußgeldverfahren.
Tempolimit: Wann dürfen sich Autofahrer darüber hinwegsetzen?
Für Notsituationen sieht die Straßenverkehrsordnung Ausnahmen vor, in denen sich Autofahrer ausnahmsweise nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen. Doch die Anzahl dieser Ausnahmefälle ist stark begrenzt und längst nicht so groß, wie man vielleicht denken – kranke Haustiere gehören nicht dazu.
Die Frau liegt in den Wehen, das Kind ist verletzt? Als Ausnahmen für zu schnelles Fahren gilt, dass fast ausschließlich Situationen anerkannt werden, die als so genannter medizinischer Notstand gewertet werden können. Auch in diesen Fällen raten Experten Autofahrern dazu, sich das Vorliegen eines solchen Notstands ärztlich bestätigen zu lassen.
Vor Gericht scheitert ein Großteil der Widersprüche gegen mögliche Strafen wegen zu schnellen Fahrens, weil der Notstand nicht genügend glaubwürdig gemacht werden konnte. Wer schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist, gefährde eben auch andere Verkehrsteilnehmer, heißt es.
Wenn kein medizinischer Notstand vorliegt, ist zu schnelles Fahren außerdem in diesen Fällen erlaubt:
- Bedrohung des Fahrers durch andere Insassen des Fahrzeugs
- Auf die Fahrbahn fällt Ladung eines Lkw, der ausgewichen werden muss
- Verhinderung eines Auffahrunfalls durch zeitweilige Beschleunigung
Urteil: Tierärztin muss für Behandlung von herrenloser Katze selbst aufkommen
Was passiert eigentlich, wenn ich eine verletzte Katze finde und sie zum Tierarzt bringe? Diese Frage stellen sich viele Katzenfreunde vor dem Hintergrund, wer die Behandlungskosten für eine verletzte Fundkatze letztlich trägt. Welche Vorschriften gelten und was passiert, wenn der Halter nicht ermittelt werden kann? Hier geht es weiter zum Thema.
Autor und PR-Fachmann / Spezialgebiet: Alles über Katzen / Hier, um der Weltherrschaft der Katzen zu dienen / Im Nebenjob Pamperswechsler / kommt aus Köln.
Samuel schreiben: redaktion (ät) cat-news.net