Berlin: Vorerst keine Kastrationspflicht für freilebende Katzen in der Hauptstadt

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In Berlin können sich rund 10.000 freilaufende Katzen auch bis auf Weiteres ungehindert vermehren. Der Entwurf für eine Katzenschutzverordnung, der die flächendeckende Kastration von Streunern vorgesehen hätte, wurde vom Senat nicht angenommen.

Obwohl es bisher keine Katzenschutzverordnung für die tausenden Streunerkatzen der Hauptstadt gibt, beauftragt der Senat seit 2018 den städtischen Tierschutzverein mit der Kastration der herrenlosen Tiere. Das zur Verfügung gestellte Budget konnte jedoch bisher alles andere als vollumfänglich abgerufen werden.

Gerade einmal 6733,74 EUR von 50.000 EUR sollen 2018 für die Kastration von freilebender Katzen verwendet worden sein. Das berichtet die Sprecherin des Tierschutzvereins, Annette Rost. Der Grund: Der Senat hatte die Summe zu spät bereitgestellt.

 

Katzenschutzverodnung ist Teil des Koalitionsvertrags

Schon seit Jahren fordern Berliner Tierschützer die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht. Die Einführung einer solchen Verordnung ist auch Teil des Koalitionsvertrags. Sprecherin Annette Rost hofft darum, dass sich das Blatt doch noch wendet:

„Andere Metropolen haben es schließlich auch geschafft, eine solche Verordnung einzuführen“

Aktuell konnte der seit rund einem halben Jahr vorliegende Entwurf des Landestierschutzbeauftragten die Mitglieder des Senats nicht überzeugen. Wann ein Ergebnis in Bezug auf die Katzenschutzverordnung zu erwarten ist, bleibt so weiterhin offen.

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