Katze als Tatwaffe in Bonn benutzt: Gericht lädt nun auch Mieze Lissy vor

In Bonn hat ein 44 Jahre alter Mann eine Katze so sehr gereizt, dass das Tier als Tatwaffe gegen seinen 22 Jahre alten, behinderten Stiefsohn benutzt werden konnte. Davon ist die Bonner Staatsanwaltschaft überzeugt – und will nun die Katze zum nächsten Verhandlungstermin vor Gericht laden.

Am Ende flogen nicht nur die Fäuste, sondern auch eine Katze: Ein Streit mit seinem Stiefsohn soll einen 44 Jahre alten Bonner auf die Idee gebracht haben, eine Katze als Waffe zu nutzen. Seit Kurzem muss sich der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung den Richtern am Bonner Amtsgericht gegenüber verantworten. Die Verhandlungen dauern noch an. Inzwischen ist der Mann auch wegen Beleidigung des Gerichts angeklagt.

Worum es genau in dem Streit der beiden Männer ging, konnte bisher nicht genau ermittelt werden. In der örtlichen Tageszeitung Bonner Rundschau ist lediglich die Rede von einer „Nichtigkeit“. Fest steht hingegen, dass der Ältere den Jüngeren mit der flachen Hand geschlagen haben soll. Schon in der Vergangenheit hatte sich der 44 Jährige vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten müssen.

Zu den aktuellen Tatvorwürfen wollte der Mann bisher keine Aussage machen. Die Verhandlung ist aber auch noch in vollem Gange und demnächst soll Katze Lissy, die in dem Vorfall als Tatwaffe benutzt worden war, persönlich vor Gericht erscheinen.

Die Vierbeinerin muss vor Gericht erscheinen

Auch steht derzeit noch offen, ob die Katze weiterhin bei der Familie leben darf. Es ginge dabei auch um den Schutz der Katze, „um gleichgelagerte Wiederholungstaten auszuschließen“, erklärt ein Sprecher des Gerichts gegenüber der Bonner Rundschau.

„Die Katze ist zum einen als Tatwerkzeug vor dem Gesetz genauso zu behandeln wie ein Messer oder eine andere Waffe“
Zum nächsten Verhandlungstermin Ende November ist Katze Lissy jedenfalls ebenfalls vorgeladen. Im Anschluss könnte das Tier in die Obhut eines Tierschutzvereins gegeben werden, welcher dann eine geeignete, neue Bleibe für Lissy finden soll. Der 22 Jährige soll für die restliche Dauer des Verfahrens eine psychosoziale Unterstützung erhalten.
Foto: Symbolfoto

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